Änderungen des Typs und/oder des Herstellers der Module und Wechselrichter werden akzeptiert, sofern die zuständige Stelle für die Bearbeitung des Antrags schriftlich darüber informiert wird und die entsprechenden technischen Handbücher und Zertifikate beigefügt werden. Die Mitteilung muss spätestens bis zur Einreichung des Antrags auf Aktivierung des Netzanschlusses erfolgen. Eine Änderung der Netzanschlussverträge und Verträge über den zeitgleichen Ausgleich ist nicht erforderlich, sofern sich durch die Neuauslegung der Anlagen keine Änderung der gesamten installierten Leistung (kWp) der Anlage ergibt.
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