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Fragen

Werden Anträge auf Leistungserhöhung für Photovoltaik-Eigenverbrauchsanlagen angenommen?

Anträge auf Leistungserhöhung für Anlagen, für die ein Erstantrag eingereicht wurde, ohne dass zwischenzeitlich ein Anschlussangebot ausgestellt wurde, gelten als neue Anträge und werden in chronologischer Reihenfolge des Eingangs des Antrags auf Leistungserhöhung geprüft. 

Anträge auf Leistungserhöhung für Anlagen, für die ein Anschlussangebot ausgestellt wurde und noch gültig ist, gelten als neue Anträge, d. h. sie werden in chronologischer Reihenfolge des Eingangs des Antrags auf Leistungserhöhung geprüft. Für die neue Gesamtleistung wird ein neues Anschlussangebot ausgestellt, sofern elektrische Netzkapazität verfügbar ist; dabei wird das ursprüngliche Angebot aufgehoben, andernfalls bleibt es gültig. 

Anträge auf Leistungserhöhung für Erzeugungsanlagen nach Aktivierung des Netzanschlusses sind auf derselben Spannungsebene möglich, nachdem ein neuer Antrag eingereicht, ein neues Anschlussangebot erteilt und die entsprechende Gebühr entrichtet wurde. In diesen Fällen werden die Netzanschlussverträge und die Verträge über den zeitgleichen Ausgleich hinsichtlich der Leistung der Erzeugungsanlage geändert.