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Fragen

Anwendung der zeitgleichen Verrechnung mit Energiespeicherung

Bei Anlagen von Eigenverbrauchern mit zeitgleicher Verrechnung ist nach Antrag beim zuständigen Netzbetreiber die Installation eines stationären oder mobilen (d. h. in einem Elektrofahrzeug befindlichen) Batteriespeichers zur Speicherung elektrischer Energie (im Folgenden „Speichersystem“) zulässig. Das Speichersystem ist Teil der elektrischen Innenanlage des Eigenverbrauchers. Seine Installation muss den entsprechenden nationalen und internationalen Normen und Vorschriften entsprechen. 

Die maximale Stromstärke der Gesamtanlage darf die maximale Belastbarkeit des Anschlusses des Eigenverbrauchers nicht überschreiten.