Photovoltaikanlagen werden auf Gebäuden (auf dem Flachdach oder dem Dach eines Gebäudes), auf Terrassen-/Balkonüberdachungen, auf Pergolen (auf dem Flachdach oder auf einer unbebauten Fläche des Grundstücks), an Fassaden und auf Verschattungselementen installiert, wie diese in den Artikeln 16 und 19 des Gesetzes Nr. 4067/2012 in der jeweils geltenden Fassung festgelegt sind, sowie in Nebenräumen des Gebäudes, wie Lagerräumen und Stellplätzen, wie diese in Absatz 96 des Artikels 2 desselben Gesetzes festgelegt sind) oder auf dem Boden sowie auf Solartrackingsystemen, die auf dem Boden installiert werden.
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