Bei einem Drehstromanschluss ist eine dreiphasige Ausführung des Anlagenanschlusses vorgeschrieben, d. h. der Anschluss mit einem dreiphasigen Wechselrichter und einer dreiphasigen Erzeugungsmesseinrichtung (Zähler 1), auch bei der Installation einer Anlage mit einer Leistung von ≤5 kW.
Ausnahmsweise können bei Drehstromanschlüssen einer Gruppe räumlich benachbarter Verbraucher, wie etwa Anschlüssen, die zum selben Mehrfamilienhaus gehören, auch einphasige Ausführungen von Erzeugungsanlagen zugelassen werden, sofern die Gesamtleistung der Gruppe gleichmäßig auf die drei Phasen des Netzes verteilt wird.