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Ratgeber & Artikel

Steuerabzug für private Haushalte

Ab 1.1.2024 gilt eine wichtige Maßnahme zur Förderung kleiner privater Eigenverbrauchsanlagen mit oder ohne Batterie. Wenn Sie an keinem Förderprogramm teilnehmen, können Sie von Steuerermäßigungen profitieren (die Steuerermäßigungen gelten nicht, wenn Sie bereits durch ein Förderprogramm gefördert werden).

Steuerabzug für private Haushalte
Ab 1.1.2024 gilt eine wichtige Maßnahme zur Förderung kleiner privater Eigenverbrauchsanlagen mit oder ohne Batterie. Wenn Sie an keinem Förderprogramm teilnehmen, können Sie von Steuerermäßigungen profitieren (die Steuerermäßigungen gelten nicht, wenn Sie bereits durch ein Förderprogramm gefördert werden). 

Gemäß Gesetz Nr. 5073/2023, Amtsblatt 204A/11.12.2023, mindern Aufwendungen für den Kauf von Waren und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der energetischen, funktionalen und ästhetischen Verbesserung von Gebäuden, die nicht bereits in ein Gebäude-Sanierungsprogramm aufgenommen wurden oder aufgenommen werden, gleichmäßig verteilt über einen Zeitraum von fünf (5) Jahren, die Einkommensteuer natürlicher Personen bis zur Höhe der für jedes Steuerjahr anfallenden Steuer. Die Gesamtausgaben dürfen dabei höchstens sechzehntausend (16.000) Euro betragen. Der Betrag der Aufwendungen für den Kauf von Waren, der bei der Steuerermäßigung berücksichtigt wird, darf ein Drittel (1/3) des Betrags der Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, der bei der Steuerermäßigung berücksichtigt wird, nicht überschreiten. Die Maßnahme gilt für Photovoltaikanlagen zum Eigenverbrauch mit oder ohne Speicher.

Zwei Beispiele:
  1. Nehmen wir an, jemand installiert eine private Photovoltaikanlage mit Gesamtkosten von 8.500 €, davon entfallen 3.000 € auf Dienstleistungen. Der Vorteil beträgt: 4.000 €, verteilt auf 5 Jahre, also 800 € pro Jahr. 
  2. Nehmen wir nun an, jemand installiert eine private Photovoltaikanlage mit Batterie zu Gesamtkosten von 16.000 € (dem Höchstbetrag, für den die Vorteile der Regelung gelten), davon entfallen 4.000 € auf Dienstleistungen. Die folgende Tabelle zeigt den jährlichen Vorteil für diese steuerpflichtige Person bei verschiedenen zu versteuernden Einkommen. 

Zu versteuerndes Einkommen (€): 10.000
Jährlicher Vorteil über fünf Jahre (€): 900
Gesamtvorteil über fünf Jahre (€): 4.500

Zu versteuerndes Einkommen (€): 10.758 und mehr
Jährlicher Vorteil über fünf Jahre (€): 1.067
Gesamtvorteil über fünf Jahre (€): 5.335

In den meisten Fällen führt dieser Steuerabzug zu kürzeren Amortisationszeiten der Anlage, als wenn man beispielsweise einen Zuschuss für die Batterie erhalten würde. 

Privates Net-Billing (mit Steuerabzug)

Die Berechnungen basieren auf den durchschnittlichen Kosten solcher Anlagen am Markt. Die tatsächlichen Amortisationszeiten unterscheiden sich selbstverständlich von Eigenverbraucher zu Eigenverbraucher. Als grundlegendes Kriterium für die Wirtschaftlichkeit im Privatkundenbereich orientieren wir uns an der Empfehlung der EU, wonach die Amortisationszeiten weniger als 10 Jahre betragen sollen („EU-Strategie für Solarenergie“, 18.5.2022). 

Ungefähre Amortisationszeit:
  • 5 kWp ohne Batterie: 7,1 Jahre
  • 5 kWp mit Batterie mit 10 kWh: 6,7 Jahre
  • 10 kWp (mit oder ohne Batterie): 5 Jahre

Gewerbliches Net-Billing

Ungefähre Amortisationszeit:
  • 20 kWp (z. B. ein Gewerbebetrieb im Niederspannungsnetz): 3,6 Jahre
  • 650 kWp (z. B. ein Logistiklager im Mittelspannungsnetz): 4,5 Jahre

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