Die hohen Energiepreise lenkten Haushalte und Unternehmen auf den Eigenverbrauch von Energie. Bezeichnend ist, dass innerhalb des 2023 so viele Net-Metering-Systeme (Energienetzausgleich) installiert wurden wie in all den vorherigen Jahren zusammen.
Wie der Berater des Verbands der Photovoltaikunternehmen, Stelios Psomas, dem OT berichtet, wurden bei Eigenverbrauchsanlagen mit Net Metering von Anfang Januar bis Ende November 2023 zusätzlich 209,4 MW (Megawatt) an das Stromnetz angeschlossen. Davon waren 6.067 Haushaltsanlagen mit einer Gesamtleistung von 42,6 MW. Es wird sogar davon ausgegangen, dass die Anlagenleistung bei Einrechnung des Dezembers 50 MW überschreiten wird.
Photovoltaikanlagen für Privathaushalte
Von den im Jahr 2023 installierten Haushaltsanlagen waren 1.233 mit einer Batterie ausgestattet (Gesamtleistung der Anlagen mit Batterie: 8,8 MW). Sie wurden in das Förderprogramm „Photovoltaik auf Dächern“ aufgenommen (Anm. d. Red.: Obwohl die Förderung bislang noch nicht ausgezahlt wurde). Die übrigen 166 MW entfielen auf gewerbliche Eigenverbrauchsanlagen.
Wie die Daten zeigen, erwies sich das 2023 mit 209,4 MW als Rekordjahr für den Eigenverbrauch. In den vorangegangenen acht Jahren hatten Net-Metering-Anlagen insgesamt eine Leistung von 222 MW erreicht. Im Einzelnen waren im 2022 insgesamt 119,1 MW installiert worden, im 2021 47,6 MW, im 2020 20,2 MW und von 2015 bis einschließlich 2019 35,2 MW.
Unternehmen
Einen großen Beitrag zu diesem „Boom“ beim Net Metering leisteten die von Unternehmen installierten Anlagen, denn diese beeilten sich, noch vor der Änderung der Regelungen zur Eigenstromerzeugung Anträge einzureichen.
Zur Erinnerung: Nach den im vergangenen März verabschiedeten neuen Regelungen (Gesetz 5037/2023) wurde die zulässige Leistung einer Photovoltaikanlage zur Deckung eines Teils des Energiebedarfs von Industrie- und Gewerbebetrieben auf 100 kW (Kilowatt) begrenzt. Zuvor galt eine Grenze von 3 MW.
Zur Erinnerung: Nach den im vergangenen März verabschiedeten neuen Regelungen (Gesetz 5037/2023) wurde die zulässige Leistung einer Photovoltaikanlage zur Deckung eines Teils des Energiebedarfs von Industrie- und Gewerbebetrieben auf 100 kW (Kilowatt) begrenzt. Zuvor galt eine Grenze von 3 MW.
Allerdings wurde eine Übergangsfrist bis zum 30 Juni 2023 eingeräumt. Bis dahin konnten beim DEDDIE Net-Metering-Anträge nach den alten Regelungen eingereicht werden (bis zu 3 MW).
Net-Billing
Seitdem ist jedoch alles „eingefroren“, da der Ministerialbeschluss zur Umsetzung der neuen Regelungen für die Eigenstromerzeugung noch nicht vom Ministerium für Umwelt und Energie (YPE N) erlassen wurde. Mit ihm wird auch das Net-Billing eingeführt.
Das Gesetz 5037/2023 ermöglicht es Eigenstromerzeugern, den erzeugten „grünen“ Strom, den sie nicht in Echtzeit verbrauchen und der übrig bleibt, zu verkaufen (Net-Billing): einerseits an das Stromsystem, sofern es sich um bis zu 1.500 MWh (Megawattstunden) pro Jahr handelt, zu einem Preis von 0,065 Euro pro Kilowattstunde (kWh); andererseits an der Energiebörse über einen Aggregator zur gebündelten Vertretung erneuerbarer Energien (FOSE) oder über bilaterale Stromkaufverträge, wenn die Menge über 1.500 Megawattstunden liegt.
Quelle: Oikonomikos Tachydromos
Quelle: Oikonomikos Tachydromos