Nach zahlreichen Ankündigungen startet nun das Programm „Photovoltaik in Unternehmen“. Darüber werden Unternehmen dabei unterstützt, Anlagen zur Eigenstromerzeugung mit oder ohne Batteriespeicher zu installieren.
Ziel der Maßnahme ist es, dass jedes geförderte Unternehmen durch die Erzeugung der Photovoltaikanlage seinen Strombezug aus dem Netz um mindestens 35% senkt. Infolgedessen werden die teilnehmenden Unternehmen ihre Emissionen um mindestens 30% reduzieren.
Im Zuge des Programmstarts steht die Veröffentlichung des Leitfadens unmittelbar bevor, damit Interessierte ihre Antragstellung vorbereiten können. Unmittelbar danach folgt der Ministerialbeschluss, der das Programm offiziell „aktiviert“ und damit den Beginn der Antragstellung markiert.
Das Programm wird über ein Budget von 160 Millionen Euro verfügen. Schätzungen zufolge reichen die Mittel aus, um mehr als 3.000 Unternehmen im ganzen Land eine Förderung zu ermöglichen. Dabei ist eine Aufteilung des Gesamtbudgets vorgesehen, damit Unternehmen aller Größenordnungen profitieren können.
Diese vorläufige Aufteilung sieht vor, dass 60 Millionen Euro für die Finanzierung von Kleinst- und Kleinunternehmen, 60 Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen und 40 Millionen Euro für die Förderung großer Unternehmen bereitgestellt werden. Die Begünstigten werden anhand von Auswahlkriterien ermittelt.
Mit oder ohne Batterie
Die Programmverwaltung obliegt dem Ministerium für Umwelt und Energie. Zu dessen Aufgaben gehören die Gestaltung der entsprechenden Verfahren, die Zulassung der Begünstigten sowie systematische und stichprobenartige Kontrollen zur Prüfung der Einhaltung der Bedingungen und Voraussetzungen der Maßnahme. Für die Umsetzung ist der Griechische Privatisierungsfonds TAIPED zuständig, genauer gesagt die Abteilung für strategische Verträge.
Der Fonds übernimmt unter anderem die Entgegennahme, Prüfung und Bewertung der Finanzierungsanträge. Außerdem ist er dafür zuständig, mögliche eingereichte Einsprüche zu prüfen und die Beschlussfassung über den Abschluss der Projekte zu empfehlen.
Im Rahmen des Programms werden sowohl „einfache“ Photovoltaikanlagen (also solche ohne Batteriespeicher) als auch Solarsysteme mit einer Speichereinheit gefördert. In jedem Fall werden diese Anlagen nicht an das Stromnetz oder das Übertragungsnetz angeschlossen (zero feed-in). Das bedeutet, dass der erzeugte Strom direkt zur Deckung des Energiebedarfs der Unternehmen genutzt wird.
Die Fördersätze
Die „grünen“ Kilowattstunden müssen daher bei „einfachen“ Photovoltaikanlagen sofort verbraucht werden (zeitgleicher Verbrauch). Bei Anlagen mit Batteriespeicher kann der von der Photovoltaikanlage erzeugte Strom alternativ gespeichert werden, um den Strombedarf des Unternehmens zu anderen Zeitpunkten innerhalb von 24 Stunden zu decken.
Damit eine Photovoltaikanlage förderfähig ist, darf ihre Leistung höchstens 2 MW betragen. Der Batteriespeicher muss eine installierte Speicherkapazität von mindestens einer Stunde haben; die maximal förderfähige Speicherkapazität ist auf 2 Stunden festgelegt.
Der Fördersatz für die Installation der Photovoltaikanlage beträgt bis zu 20%, für die Batterie bis zu 40%. Die Förderobergrenze für das Solarsystem wurde auf 110.000 Euro pro MW und für die Batterie auf 160.000 Euro pro MW festgelegt. Die Gesamtförderung darf 15 Millionen Euro pro Begünstigtem nicht überschreiten.
Die Bewertungskriterien
Für die Auswahl der Begünstigten werden drei Kriterien mit unterschiedlicher Gewichtung herangezogen:
- Der Anteil der Energiekosten an den Betriebskosten des Unternehmens, das am Programm teilnehmen möchte.
- Die Höhe der beantragten Förderung im Verhältnis zu den Gesamtkosten (auf Grundlage von Standardkosten).
- Die Höhe der beantragten Förderung im Verhältnis zur Senkung der Energierechnungen durch die Installation der Photovoltaikanlage (und der Speichereinheit).
Quelle: Energy Press